Die Reisebedingungen für Reisevermittlungen finden Sie hier.

Allgemeine Reisebedingungen
für Reiseveranstaltungen
gültig ab 1. April 2009

1. Abschluss des Reisevertrages, Datenschutz

1.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und dieser Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, fernmündlich, per Telefax oder elektronisch (per Email) vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Reisenden, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch ZeitRäume zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. ZeitRäume informiert Sie über den Vertragsabschluss mit der Reisebestätigung.

1.2 Die personenbezogenen Daten, die der Reisende ZeitRäume zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung und zur Kundenbetreuung erforderlich sind. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.

2. Bezahlung

Nach Vertragsabschluss und Erhalt des Sicherungsscheines, ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises pro Reisegast fällig, die Sie bitte innerhalb einer Woche zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 7 abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert bei ZeitRäume eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift der Zahlung bei ZeitRäume.

3. Leistungen, Änderung der Reiseausschreibung, Preisänderung vor Vertragsabschluss

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in dem zur betreffenden Reise gehörigen Prospekt in Verbindung mit der individuellen, hierauf bezugnehmenden Reisebestätigung. ZeitRäume behält sich in Übereinstimmung mit § 4 Abs.2 BGB-InfoVO ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Reiseausschreibung zu erklären, über die ZeitRäume Sie vor Buchung selbstverständlich informiert. Auch behält sich ZeitRäume vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, die nach Veröffentlichung des Prospektes eingetreten ist, zu erklären. Ebenso behält sich ZeitRäume vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde ist vor Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen.

3.2 Leistungsträger (z.B. Hotels) und Reisevermittler (z.B. Reisebüros) sind von uns nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder unsere Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

4. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsabschluss

4.1 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von ZeitRäume nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. ZeitRäume ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren.

4.2 Preisänderungen sind zum Zeitpunkt nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird ZeitRäume Sie unverzüglich in Kenntnis setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.

4.3 Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ZeitRäume in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung von ZeitRäume über die Änderung einer wesentlichen Reiseleistung nach 4.1 oder die Preisanpassung nach 4.2 uns gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ZeitRäume. Es wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert ZeitRäume den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber gem. § 651i Abs.2 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von ZeitRäume gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu erwerben ist, bestimmt. ZeitRäume kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret (§ 651i Abs.2 BGB) oder pauschalisiert (§ 651i Abs.3 BGB) berechnen. ZeitRäume kann eine pauschalisierte Entschädigung in Prozent des Reisepreises wie folgt verlangen:
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt                               10%
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt                            30%
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt                            40%
ab 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt                              60%
Abreisetag, Nichtantritt                                            75%

Es steht Ihnen selbstverständlich stets frei - auch bei Berechnung der pauschalierten Stornierungsentschädigung -, nachzuweisen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.

5.3 Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach der Buchung der Reise Umbuchungen, d.h. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart, vorgenommen werden, kann ZeitRäume ein Umbuchungsentgelt erheben. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Sie sind ausschließlich bis zum 35. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind sie nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag und bei gleichzeitiger Neuanmeldung des Kunden möglich. Im Einzelfall kann sich ZeitRäume ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht um eine Umbuchung auch nach dem 35. Tag vor Reiseantritt bemühen.

5.4 Statt zurückzutreten, kann der Kunde eine Ersatzperson stellen. ZeitRäume behält sich vor, diese Person abzulehnen, so sie den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihre Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für die durch den Wechsel in der Person des Reisenden entstehenden Mehrkosten und den Reisepreis haften ursprünglicher und neuer Reisender gesamtschuldnerisch.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ZeitRäume ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen, die von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so wird sich ZeitRäume bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen und diese bei tatsächlicher Erstattung an den Reisenden zurückzahlen. Ein rechtlicher Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung besteht nicht.

7. Rücktritt und Kündigung durch ZeitRäume

7.1 Ist in der Reiseausschreibung ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann ZeitRäume vom Vertrag zurücktreten, wenn ZeitRäume die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und sie in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären.  Der Kunde erhält dann die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen umgehend zurück.

7.2 Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch ZeitRäume nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann ZeitRäume ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. ZeitRäume behält dann den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen sowie Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die ZeitRäume aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

8. Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl ZeitRäume als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs.3 BGB). Danach kann ZeitRäume für die erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. ZeitRäume ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Reisenden, Anzeigefristen für Ansprüche

9.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der u.g. Adresse/ Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung nicht ein. Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe in angemessener Frist verlangen, wobei ZeitRäume die Abhilfe verweigern kann, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. ZeitRäume kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.

9.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet ZeitRäume innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen eine schriftliche Erklärung empfohlen wird. Wir informieren über die Pflicht des Reisenden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von ZeitRäume verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

9.3 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise (Rückreisedatum) unter der unten genannten Adresse geltend zu machen, wobei wir die schriftliche Geltendmachung empfehlen. Leistungsträger wie etwa das Hotel sind nicht befugt oder empfangsbevollmächtigt, die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen entgegenzunehmen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.

9.4 Gepäckschäden oder Gepäckverzögerungen sind binnen 7 Tage bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder Fehlleitung von Reisegepäck auch der örtlichen Reiseleitung bzw. ZeitRäume gegenüber anzuzeigen.

10. Haftung des Reiseveranstalters, Haftungsbeschränkung

10.1 Die vertragliche Haftung von ZeitRäume für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

10.2 Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis 4.100 Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung von ZeitRäume für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt.

10.3 Die Haftungsbeschränkungen der Ziffer 10.1 und 10.2 gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

11. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Hinsichtlich der Reiseunterlagen gilt, dass der Kunde ZeitRäume zu informieren hat, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der mitgeteilten Frist erhalten hat.

12. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

ZeitRäume ist nach EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, Sie über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so müssen wir Ihnen diejenige Fluggesellschaft bzw. diejenigen Fluggesellschaften nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird / werden und sicherstellen, dass Sie unverzüglich Kenntnis der Identität erhalten, sobald diese feststeht / feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Black List der EU ist auf der Internetseite http://air-ban.europa.eu und auf der Internetseite von ZeitRäume einsehbar.

13. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

13.1 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen (ggf. anfallende Rücktrittskosten), gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, ZeitRäume hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt.

13.2 ZeitRäume informiert Staatsangehörige eines Staates der EU, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. vorgeschriebene Impfungen, Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

13.3 ZeitRäume haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende ZeitRäume mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass ZeitRäume gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu verschulden hat.

14. Verjährung von Ansprüchen, Abtretungsverbot

14.1 Reisevertragliche Ansprüche des Reisenden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

14.2 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen ZeitRäume ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für mitreisende Familienangehörige und Ehegatten.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Gerichtsstand

15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und ZeitRäume findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

15.2 Der Reisende kann ZeitRäume an ihrem Sitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ZeitRäume vereinbart.

 

Reiseveranstalter:

ZeitRäume - Urlaub, Studien, Reisen GmbH
Zur Mühle 6
35415 Pohlheim

Telefon: +49 (0)641 93126 0
Telefax: +49 (0)641 93126 14
Email:

Geschäftsführer:
Anja Habel-Becker
Dr. Klaus Becker

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