FAQ - Oft gestellte Fragen:
Was sind die Vorteile einer Gruppenreise mit ZeitRäume?
Ab wie vielen Teilnehmern kann ich eine Gruppenreise bei ZeitRäume buchen?
Wie lange sollte ich für die Planung einer Gruppenreise einkalkulieren?
Wie bekomme ich ein unverbindliches Reiseangebot?
Wie buche ich eine Gruppenreise?
Wann erhalte ich meine Buchungsbestätigung?
Wann muss ich bei ZeitRäume bezahlen?
Wann erhalte ich die Reiseunterlagen für eine Gruppenreise?
Um was muss ich mich bei einer Gruppenreise mit ZeitRäume kümmern?
Welche Gestaltungsmöglichkeiten habe ich bei einer Gruppenreise mit ZeitRäume?
Kann ich meine Gruppenreise auch mit einem „Billigflieger“ organisieren?
Was Ihr Verein, Ihre Gruppe etc. als Reiseveranstalter beachten muss:
Was versteht man unter Verkehrssicherungspflicht?
Benötige ich eine zusätzliche Haftpflichtversicherung?
Welches Thema kann ich meiner Reise geben?
Wie bekomme ich ein Angebot für eine Gruppenreise?
Wer ist bei ZeitRäume für meine Gruppenreise verantwortlich?
Falls Sie hier keine Antwort finden, rufen Sie uns doch einfach an.
Was sind die Vorteile einer Gruppenreise mit ZeitRäume?
Bei Zeiträume legen wir sehr viel Wert auf
die individuelle Beratung. So sind unsere Angebote
und Programme maßgeschneidert und auf die
Wünsche Ihrer Gruppe angepasst. Im Vergleich
zu großen Reiseveranstaltern sind Sie so
hinsichtlich Programm- und Budgetvorstellungen
viel flexibler. Auch inhaltlich heben sich unsere
Programme von den herkömmlichen Angeboten
ab: Bei ZeitRäume arbeiten erfahrene Touristiker/innen
mit Geisteswissenschaftler/innen Hand in Hand und
können so ganz besondere Programme für
Sie ausarbeiten. Insbesondere Kulturgruppen und
Incentives, die mehr erwarten als nur Team- Building,
finden sich in unseren Reiseverläufen wieder.
Hier finden Sie einige
Beispiele für Ihre
Reise. Stöbern Sie, träumen Sie und lassen
Sie sich inspirieren.
In welchem Umfang Sie als Kunde bei der Ausgestaltung Ihrer Reise mitarbeiten möchten, können Sie selbst entscheiden. Wir organisieren Ihre Gruppenreise mit einem minimalen Aufwand für Sie, berücksichtigen aber auch gerne alle Ihre individuellen Wünsche bei der Gestaltung Ihrer Reise.
Dank unserer Kontakte und Erfahrung fahren Sie so oftmals viel günstiger, als wenn Sie Ihre Reise selbst organisiert hätten. Wir stehen für Qualität, Zuverlässigkeit und Kalkulationssicherheit, wir klären rechtliche Fragen und geben wichtige Tipps für unvergleichliche Erlebnisse im Zielgebiet.
Ab wie vielen Teilnehmern
kann ich eine Gruppenreise bei ZeitRäume buchen?
Wir gestalten unsere Reisekalkulation auf der Basis einer mit Ihnen zuvor abgesprochenen Mindestteilnehmerzahl. Sollte bei der Ausschreibung bis zum Anmeldeschluss diese nicht erreicht werden, finden wir sicher gemeinsam eine Lösung. Eine richtig günstige Kalkulation ist in der Regel ab 18 Teilnehmern möglich. Nach oben sind allerdings keine Grenzen gesetzt.
Wie lange sollte ich für
die Planung einer Gruppenreise einkalkulieren?
Damit Sie auch alles so bekommen, wie Sie es haben wollen, sollten Sie bei Vereinsreisen eine Vorlaufzeit von 4 bis 9 Monaten für die Organisation einplanen. Incentives werden in der Regel kurzfristiger angefragt. Wir bearbeiten aber auch gerne Ihre Anfragen für Vereinsreisen fast bis zum Abreisetag...
Wie bekomme ich ein unverbindliches Reiseangebot?
Um Sie zu inspirieren, haben wir einige Beispielgruppenreisen
auf unserer Seite für Sie zusammengestellt.
Diese Beispiele laden nicht nur zum Träumen
ein, sondern verraten Ihnen auch einiges über
unsere Art des Reisens. Sie finden unsere Reisebeispiele
hier!
Wenn Sie konkretere Reiseziele ins Auge gefasst
haben, erhalten Sie dann auf Wunsch ein individuelles
und detailliertes Angebot für Ihr Reiseziel
und Datum. Sprechen Sie mit uns.
Wie buche ich eine Gruppenreise?
Wenn Sie von ZeitRäume ein unverbindliches Reiseangebot bekommen, liegt Ihrem Anschreiben ein Buchungsformular bei. Schicken Sie dieses Formular einfach ausgefüllt zurück. Wenn Ihnen noch kein Buchungsformular vorliegt können Sie dies hier anfordern oder uns einfach formlos ein Fax mit Ihrer Reiseanmeldung für Sie und alle Mitreisenden schicken.
Wann erhalte ich meine Buchungsbestätigung?
Wenige Tage nachdem Sie Ihre Reise gebucht haben, erhalten Sie die Buchungsbestätigung per Post.
Wann muss ich bei ZeitRäume
bezahlen?
Wenn Sie ihre Reise gebucht haben, bekommen Sie mit der Buchungsbestätigung die Rechung zugesandt. Sofern noch nicht alle Teilnehmer für die Reise gefunden sind, können wir auch gerne einen späteren Zeitpunkt vereinbaren. Mit der Rechnung/Bestätigung werden 10% Anzahlung auf den Reisepreis fällig. 30 Tage vor Antritt der Reise wird dann die Restzahlung fällig.
Sofern Sie noch nicht sicher wissen, wie viele Teilnehmer mit auf Reise gehen, stellen wir eine Proforma-Rechnung mit einer von Ihnen angenommenen Anzahl Mitreisender. Kurz vor bzw. nach der Reise passen wir diese an die tatsächlichen Gegebenheiten an.
Wann erhalte ich die Reiseunterlagen
für eine
Gruppenreise?
Die Reiseunterlagen (letzte Reiseinformationen, Programm, Notfallnummern etc.) werden zwei Wochen vor Reiseantritt zugeschickt, sofern Sie den Reisepreis restlos beglichen haben.
Um was muss ich mich bei einer
Gruppenreise mit ZeitRäume kümmern?
Grundsätzlich kümmert sich ZeitRäume um die komplette Organisation Ihrer Reise. Wenn Sie es möchten, haben Sie eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten, die Sie nutzen können und sollten.
Welche Gestaltungsmöglichkeiten habe ich bei
einer Gruppenreise mit ZeitRäume?
Bei ZeitRäume arbeiten wir sämtliche Reiseverläufe in Absprache mit Ihnen als Kunden aus. Sie können so sämtliche Bausteine Ihrer Reise selbst zusammenstellen. Wenn Sie es möchten, berücksichtigen wir alle Programmwünsche und Vorstellungen bezüglich der Leistungsgeber wie Hotels, Busse, etc.
Kann ich meine Gruppenreise
auch mit einem „Billigflieger“ organisieren?
Selbstverständlich organisieren wir Ihre
Reisen mit ausgesuchten „Billigfliegern“.
Auch hier achten wir allerdings auf Qualität.
Wir haben sehr gute persönliche Kontakte zu
vielen Fluggesellschaften. Dort fragen wir Ihre
Gruppenkontingente direkt an. Dabei achten wir
immer darauf, den günstigsten Anbieter auszuwählen.
Häufig gibt es allerdings von Billigfliegern
Aufschläge auf Gruppenkontingente. Billigflieger
gestalten Ihre Preise je nach Auslastung der Flieger.
Durch eine Gruppe steigt die Auslastung und damit
auch manchmal der Flugpreis.
Was muss ich als Verantwortlicher beachten, wenn ich die Reise für meinen Verein/Gruppe etc. selbst d.h. ohne einen Veranstalter wie ZeitRäueme organisiere?
Gruppenreisen sind für viele ein attraktives
Instrument zur Förderung von Geselligkeit
(z.B. Vereine), Motivation (z.B. Unternehmen) oder
der Gemeinschaftskasse (z.B. Kirchengemeinden.)
Dabei herrscht häufig Unsicherheit über
rechtliche Fragen, wie die der Haftungsübernahme,
der steuerlichen Behandlung etc. Am schwersten
wiegt das Argument, dass alle - auch kirchliche
Gelegenheitsveranstalter oder Volkshochschullehrer
- ein Gewerbe anmelden müssen, wenn sie Gewinn
erzielen wollen. Das gilt schon, wenn ein Pfarrer
seine eigenen Reisekosten auf die Teilnehmer verteilt
oder Nichtmitglieder eines Vereins mehr bezahlen
müssen.
Die folgenden Gedanken, sollen Ihnen als Organisator
einer Gruppenreise einen kleinen Leitfaden an die
Hand geben, auch wenn in diesem Rahmen keine Rechtsberatung
möglich ist und dieses auch nicht als eine
solche verstanden wird. Diese Zusammenfassung folgt
einem Artikel aus "Tour&FreizeitPlaner" 01/2002,
S.4 mit Unterstützung von Herrn Prof. Dr.
jur. Bartl (Prodekan des Fachbereichs Touristik
der FH Worms). Sollten Sie weiterführende
Fragen haben, steht Ihnen der Rechtsberater/die
Rechtsberaterin Ihres Vertrauens sicher gerne zur
Seite.
Prinzipiell gibt es immer zwei Möglichkeiten,
wie Sie Ihre Vereinsreise organisieren können:
Die Reise wird von einem Veranstalter organisiert,
der sämtliche Risiken trägt,
2.) Sie treten selbst als Reiseveranstalter auf.
In beiden Fällen unterliegen die Reisen dem
Reisevertragsgesetz (§§ 651 ff des BGB
und der BGB-Informationsverordnung). Dabei wird
nach dem Gesetz nicht zwischen gewerblichen und
nichtgewerblichem Veranstalter unterschieden. D.h.,
selbst wenn Sie nur eine einzige Reise im Jahr
durchführen, gelten die einschlägigen
Bestimmungen. Voraussetzung ist lediglich, dass
mehrere Leistungen zum Gesamtreisepreis "verkauft
werden", also z.B. Beförderung und Unterkunft
aus einer Hand.
Was Ihr Verein, Ihre Gruppe etc. als Reiseveranstalter
beachten muss:
Die Durchführung von Busreisen setzt eine
Genehmigung nach dem PbefG (Personenbeförderungsgesetz)
voraus - die Erteilung erfolgt durch den für
Sie zuständigen Regierungspräsidenten.
Der Einsatz lizenzierter Busse kann diese
Verpflichtung aufheben.
Sie benötigen den Abschluss einer gesetzlich
vorgeschriebenen Insolvenzversicherung (Konkursausfallschutz)
nach § 651 k BGB, wenn Sie Anzahlungen
oder Restzahlungen des Reisepreises vor Reiseende
fordern
oder entgegennehmen - anderenfalls drohen
empfindliche Ordnungsgelder!
Das Inkasso des Reisepreises muss geklärt
sein (Problematik des Sicherungsscheines), aber
auch die Zahlungsmodalitäten mit den Hotels
etc. Der Reisepreis kann, wenn überhaupt nur
unter bestimmten Voraussetzung erhöht werden.
So berechtigt eine geringere Teilnehmerzahl als
ursprünglich kalkuliert nicht zur Preiserhöhung!
Reklamationen müssen professionell bearbeitet
werden - die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 651c
ff BGB) sind zu beachten. Sie haften bei mangelhaften
Leistungen Ihrer Leistungsträger (Beförderung,
Hotel etc.) sowie auch bei Ausfall von Programmpunkten
(Minderungsansprüche der Reisenden !
)
Sie müssen Ihre Verkehrssicherungspflicht
(Gefahrenquellen erkennen und absichern) erfüllen
- und Sie brauchen eine qualifizierte Reisebegleitung,
die über alle Anforderungen informiert.
Die Risiken müssen über eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung
abgesichert sein, da andernfalls das finanzielle
Risiko im Schadensfall zu groß ist. Als Veranstalter
sind Sie für alle durch Sie zusammengetragenen
Leistungspartner verantwortlich, ob Hotel,
Reiseleiter,
Ihr Einkauf sollte nach den "Spielregeln" der
Branche erfolgen (Freiplätze, Zugaben, Rabatte,
Absagerechte etc.) und beweisgesichert durchgeführt
werden. Gerade der Einkauf über die Grenze
im Ausland ist mit schwerwiegenden Problemen (Gerichtsstand,
ausländisches Recht, Vertragssprache)
belastet - er ist absolute Vertrauenssache.
Denken Sie bitte auch an die steuerlichen
Obliegenheiten: keine Veranstaltertätigkeit ohne eindeutige
Klärung der steuerlichen Fragen. So
ist beispielsweise die anzuwendende Margenbesteuerung
recht kompliziert.
Reiseplanung macht viel Freude und ist eine
verantwortungsvolle Aufgabe gegenüber allen Mitreisenden. Das
soll auch so bleiben. Mit unseren Informationen
und unserer Beratung möchten wir Sie stärken,
damit Ihr persönliches Engagement nicht im
ungeahnten Fiasko endet. Gruppenreisen sind auch
Image- und Werbeträger für Ihren
Verein oder Ihr Unternehmen und sollten allein
deshalb
professionell und damit rechtlich sicher
organisiert werden.
Wenn Sie weitere Fragen zur rechtlichen Absicherung
Ihrer Reise haben, treten Sie doch einfach
unverbindlich mit uns in Kontakt!
Was versteht man unter Verkehrssicherungspflicht?
Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen. Bei Nichtbeachtung dieser Pflicht kann es zu Schadensersatzansprüchen kommen. Jeder der eine Reise veranstaltet unterliegt dieser Sicherungspflicht. Das bedeutet er muss sämtliche Gefahrenquellen kennen und absichern. Als Reiseveranstalter übernehmen wir diese Pflicht für Sie als Kunden.
Benötige ich eine zusätzliche
Haftpflichtversicherung?
Wenn Sie als Vereinsvorstand o.ä. die Reise für Ihren Verein selbst organisieren, werden Sie zum Reiseveranstalter. Risiken aus dieser Tätigkeit sind über die allgemeine Vereinshaftpflichtversicherung nicht abgesichert. Da die Haftungssummen z.T. erheblich sein können (z.B. bei Insolvenz der Fluggesellschaft, bei einem Busunglück, bei einer Lebensmittevergiftung etc.) muss hierfür eine besondere Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Wenn Sie Ihre Reise über ZeitRäume buchen, geht jedes Haftungsrisiko auf uns über - und das ist abgesichert.
Wer reist mit ZeitRäume?
Unsere
Kunden sind sehr verschieden. Zu unseren zufriedenen
Kunden zählen:
Mittelständische Unternehmen
Globale Konzerne
Kultur- und Kunstvereine
Landfrauenvereine
Wein-, Obst- und Gartenbauvereine
Historische Vereine
Geselligkeitsvereine
Burgenvereinigungen
Fotogruppen
Heimatvereine
Stiftungen
Parteien und Verbände
Kirchengemeinden
Akademien
Reisebüros
Schauen Sie doch mal auf unserer Seite „Referenzen“. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne unsere umfassende Referenzliste zu!
Welches Thema kann ich meiner Reise geben?
So vielfältig
unsere Kunden sind, so verschieden sind auch
die Themen unserer Reisen. Machen Sie
aus Ihrer Reise etwas ganz Besonderes.
Geben Sie Ihr ein Thema! Zum Beispiel:
Geschichten und Geschichte
Weine und Liköre
Gourmet und Genuss
Sagen und Mythen
Schmökern und Literatur
Jugendstil und Art Nouveau
...
Wir haben Ideen für
die individuelle Note Ihrer Reise:
Kulturreisen
Kunstreisen
Gartenreisen
Wanderreisen
Literaturreisen
...
Wie bekomme ich ein Angebot für eine Gruppenreise?
Zum Kontaktformular für Ihre Gruppenreiseanfrage geht es hier!
Wer ist bei ZeitRäume für
meine Gruppenreise verantwortlich?
Bei ZeitRäume haben sie einen direkten Ansprechpartner
für die gesamte Planung und für den Verlauf
Ihrer Reise. Für weitere Fragen steht Ihr
Ansprechpartner gerne
zur Verfügung.
