Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen für Reiseveranstaltungen (gilt nicht für die Vermittlung von Gruppenreisen)

1. Abschluss des Reisevertrages, Datenschutz

1.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie ZeitRäume den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, fernmündlich, per Telefax oder elektronisch (per E-Mail) vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch ZeitRäume zustande. Die Reisebestätigung wird dem Kunden als Bestätigung des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger ausgehändigt (z. B. per E-Mail), in Papier nur nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB.

1.2 Die personenbezogenen Daten, die der Reisende ZeitRäume zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Der Kunde kann jederzeit seine gespeicherten Daten abrufen, über sie Auskunft verlangen und sie ändern und löschen lassen.

2. Bezahlung

Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein, ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises pro Reisegast sofort fällig, die Sie bitte innerhalb einer Woche zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 7.1 abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert bei ZeitRäume eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift der Zahlung bei ZeitRäume.

3. Leistungen

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in dem zur betreffenden Reise gehörigen Prospekt/Internetprospekt in Verbindung mit der individuellen, hierauf bezugnehmenden Reisebestätigung. Bei individuell für den Kunden zusammengestellten Reisen, ergibt sich die Leistungsverpflichtung von ZeitRäume ausschließlich aus dem konkreten, dem Kunden übermittelten Angebot in Verbindung mit der hierauf bezugnehmenden Reisebestätigung.

3.2 Leistungsträger (z. B. Hotels) und Reisevermittler (z. B. Reisebüros) sind von uns nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsabschluss

4.1 ZeitRäume behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird ZeitRäume den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von ZeitRäume zur Preissenkung nach 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.

4.2 Da 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für ZeitRäume führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von ZeitRäume zu erstatten. ZeitRäume darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.3 ZeitRäume behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen um bis zu 4 Stunden, Routenänderungen). ZeitRäume hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

4.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann ZeitRäume sie nicht einseitig vornehmen. ZeitRäume kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von ZeitRäume bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann ZeitRäume die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4.4 entsprechend, d. h. ZeitRäume kann dem Kunde die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von ZeitRäume bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.

4.5 ZeitRäume kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die ZeitRäume den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

4.6 Nach dem Ablauf einer von ZeitRäume nach 4.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

4.7 Tritt der Kunde nach 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit ZeitRäume infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat ZeitRäume unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ZeitRäume. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert ZeitRäume den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat ZeitRäume die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von ZeitRäume und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:

Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%

ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%

ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40%

ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 60%

ab 7. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 80%

Es steht Ihnen stets frei, nachzuweisen, dass ZeitRäume ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist.

ZeitRäume behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung entsprechend der ihr entstandenen Kosten konkret zu berechnen. ZeitRäume wird in diesem Fall nachweisen, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind indem sie die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffert und belegt.

5.3 Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach der Buchung der Reise Umbuchungen, d. h. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart, vorgenommen werden, kann ZeitRäume ein Umbuchungsentgelt bis zu 29 Euro pro Umbuchungsvorgang erheben. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Sie sind ausschließlich bis zum 35. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind sie nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag und bei gleichzeitiger Neuanmeldung des Kunden möglich. Im Einzelfall kann sich ZeitRäume ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht um eine Umbuchung auch nach dem 35. Tag vor Reiseantritt bemühen. Der Kunde kann nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. Die Regelung des 5.3 ist nicht anwendbar, wenn die Umbuchung erforderlich war, weil ZeitRäume dem Kunden keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information nach Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hat.

5.4 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie ZeitRäume nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. ZeitRäume kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde gegenüber ZeitRäume als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. ZeitRäume darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

5.5 ZeitRäume empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und kann dem Kunden eine solche oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ZeitRäume ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen, die ausschließlich von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so wird sich ZeitRäume bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen und diese bei tatsächlicher Erstattung an den Reisenden zurückzahlen. Ein rechtlicher Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung besteht nicht.

7. Rücktritt und Kündigung durch ZeitRäume

7.1 Ist in der Reiseausschreibung ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann ZeitRäume vom Vertrag zurücktreten, wenn ZeitRäume die Mindestteilnehmerzahl in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und sie in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn von ZeitRäume gegenüber dem Kunden zu erklären. Der Kunde erhält dann die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen umgehend zurück. Gleichermaßen kann ZeitRäume vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn ZeitRäume aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. ZeitRäume hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.

7.2 Tritt ZeitRäume nach 7.1 vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von ZeitRäume, zurückerstattet.

7.3 Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch ZeitRäume nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann ZeitRäume ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. ZeitRäume behält dann den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen sowie Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die ZeitRäume aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

8. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Reisenden

8.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von ZeitRäume oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit ZeitRäume infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat ZeitRäume den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. ZeitRäume kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann ZeitRäume die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat ZeitRäume Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

8.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet ZeitRäume innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch ZeitRäume verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält ZeitRäume hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von ZeitRäume auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden von ZeitRäume zu erstatten. ZeitRäume ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Kunden umfasst, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen ZeitRäume zur Last.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Hinsichtlich der Reiseunterlagen gilt, dass der Kunde ZeitRäume zu informieren hat, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von ZeitRäume mitgeteilten Frist erhält.

9. Haftung des Reiseveranstalters, Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von ZeitRäume für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

10. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Hinsichtlich der Reiseunterlagen gilt, dass der Kunde ZeitRäume zu informieren hat, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der mitgeteilten Frist erhalten hat.

11. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

ZeitRäume ist nach EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, Sie über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss ZeitRäume Ihnen diejenige Fluggesellschaft bzw. diejenigen Fluggesellschaften nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird / werden und sicherstellen, dass Sie unverzüglich Kenntnis der Identität erhalten, sobald diese feststeht / feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Black List der EU ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de und auf der Internetseite von ZeitRäume einsehbar.

12. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

12.1 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich und hat sicherzustellen, dass sein Pass eine ausreichende Gültigkeit für die Reise aufweist. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen (ggf. anfallende Rücktrittskosten), gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, ZeitRäume hat ihre Hinweis- und Informationspflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt.

12.2 ZeitRäume informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

12.3 ZeitRäume haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende ZeitRäume mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass ZeitRäume gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu verschulden hat.

13. Datenschutz

Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren wir Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website und bei Kontaktaufnahme in unserem Datenschutzhinweis. ZeitRäume hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse info@zeitraeume-reisen.de mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info@zeitraeume-reisen.de kann der Gast auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

14. Sonstiges und Hinweise

14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und ZeitRäume findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ZeitRäume vereinbart.

14.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: ZeitRäume nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

 

Reiseveranstalter:

 

 

*zugleich Angaben nach § 2 DL-InfoV